DienstleistungDach-, Oberflächen- und Niederschlagswassereinleitungen

Neben dem typischen Schmutzwasser aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben fällt auch das auf Dach-, Verkehrs- und sonstigen Oberflächen anfallende Niederschlagswasser unter den Abwasserbegriff des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Weitere Informationen:

Auch für das Einleiten von Niederschlagswasser darf eine wasserrechtliche Erlaubnis somit nur erteilt werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen nach dem so genannten Stand der Technik erfüllt sind (§ 57 Abs. 1 WHG).

Einen wichtigen Unterschied gibt es dennoch: Das schadlose Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser fällt bei der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer unter den so genannten Gemeingebrauch und ist somit erlaubnisfrei. Dies regelt Art. 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). Voraussetzung ist, dass die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer“ (TRENOG) eingehalten werden.
Eine vergleichbare Regelung gibt es auch bei der Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser: Bei Einhaltung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den „Technischen Regeln zum Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) kann auch eine Versickerung erlaubnisfrei erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur bei Grundwassereinleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt.

Für alle anderen Einleitungen ist beim Landratsamt Miltenberg mit den entsprechenden Antragsunterlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Zur Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen stellt das Landesamt für Umwelt eine Entscheidungshilfe in Form eines kleinen Programms zur Verfügung:
Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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